Die Sonne hat endlich ihren eigenen Gesetzgeber! Mit dem neuen Solarspitzen-Gesetz sollen nicht nur Netzüberlastungen vermieden, sondern auch die Regeln für die Einspeisung von Solarstrom kräftig angepasst werden. Wer gedacht hat, die Sonne scheint einfach, wie sie will, hat jetzt den Fehler gemacht, der deutschen Bürokratie zu unterschätzen. Die Regierung hat beschlossen: Auch die Sonne muss sich jetzt an Regeln halten.
1. Einspeisebegrenzung – Die Sonne muss jetzt „mitdenken“
Ab dem 25. Februar 2025 dürfen neue Photovoltaikanlagen nur noch 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, solange keine „Steuerbox“ installiert ist. Ja, Sie haben richtig gehört – die Sonne soll sich jetzt bitte an das Stromnetz anpassen! Keine Angst, wenn Sie Ihre PV-Anlage rechtzeitig aufgerüstet haben, dürfen Sie wieder in vollen Zügen einspeisen – aber bis dahin: 60 Prozent – das ist wie beim Fußball, wenn der Schiri einen Elfmeter nur halb zählt.
Warum diese Begrenzung? Nun, die Netzbetreiber wollen verhindern, dass wir an besonders sonnigen Tagen zu viele Sonnenstrahlen ins Netz lassen und es dadurch überlastet wird. Und der Netzbetreiber denkt sicher: „Da haben wir das Problem doch gleich in den Griff bekommen – weniger Sonne, weniger Stress.“ Da könnte man fast glauben, der nächste Schritt sei, Sonnentage per Gesetz zu rationieren, damit das Netz nicht überfordert wird
2. Keine Einspeisevergütung bei Negativstrompreisen – Wenn der Strom günstiger wird als das Frühstück
Bisher gab es für jede eingespeiste Kilowattstunde eine nette Vergütung, egal ob das Netz den Strom gerade brauchte oder nicht. Jetzt hat die Regierung beschlossen: Wenn der Strompreis negativ ist, dann gibt es keine Vergütung mehr! Das bedeutet, wenn zu viel erneuerbare Energie im Markt ist und der Strompreis ins Negative geht – wie im Jahr 2024 bei 457 Stunden – zahlen Sie quasi den Strom, den Sie eingespeist haben. Hier macht ein Batteriespeicher dann mehr Sinn. So wird zumindest der eigene Strom Sinnvoll „angelegt“ und kann so in der Nacht wieder genutzt werden.
3. Erleichterte Direktvermarktung für kleinere Anlagen
Kleinere Anlagenbetreiber, die bisher mit Bürokratie und Formulierungen aus dem 18. Jahrhundert zu kämpfen hatten, können nun die Direktvermarktung von Solarstrom deutlich einfacher angehen. Für Anlagen unter 100 kWp gibt es jetzt einen leichteren Zugang zur Börse, ohne sich durch das dicke Bürokratenbuch kämpfen zu müssen. Wer hätte gedacht, dass es einmal einfacher wird, den eigenen Solarstrom zu verkaufen, als einen Kaffee zu bestellen?
Aber keine Sorge, die Pflicht zur Direktvermarktung entfällt – sie bleibt optional. Sie können es also weiterhin lassen, Ihre überschüssige Energie zu verkaufen, wenn Ihnen der Papierkram zu viel wird. Die Netzbetreiber haben sich vermutlich gedacht: „Warum den Leuten unnötige Bürokratie aufbürden, wenn wir doch schon genug mit den Strompreisschwankungen zu kämpfen haben?“
Fazit:
Das Solarspitzen-Gesetz sorgt für viel Bewegung in der Welt der Solarenergie – und die Regierung hat es geschafft, die Sonne ein bisschen mehr unter Kontrolle zu bekommen. Aber keine Sorge, auch wenn die Netzbetreiber und die Politik den Sonnenstrahlen jetzt etwas mehr Regeln auferlegen, bleibt die Photovoltaik immer noch eine der zuverlässigsten und nachhaltigsten Energien für das Eigenheim und Gewerbe