Die Energiewende ist in vollem Gange, und mit den Neuerungen in der Förderung und den regulatorischen Rahmenbedingungen für Photovoltaik (PV)-Anlagen und Wärmepumpen eröffnen sich für Hausbesitzer, Unternehmen und Installateure neue Chancen. Im Jahr 2025 sind zahlreiche Änderungen in der Förderlandschaft sowie bei den gesetzlichen Regelungen zu erwarten. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
1. Photovoltaik (PV)-Förderung im Jahr 2025
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen bleibt auch im Jahr 2025 ein zentrales Thema. Die wichtigsten Förderprogramme umfassen:
- KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt weiterhin die Installation von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms 275. Bis zu 18 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 12.500 €, werden bezuschusst. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kWp.
- Förderprogramme auf kommunaler Ebene: In einigen Städten, wie etwa Mannheim, gibt es zusätzliche Förderungen. Hier können Hausbesitzer bis zu 180 € pro kWp erhalten, mit einer maximalen Förderung von 2.700 € für die Installation einer PV-Anlage. Wenn die Dachbegrünung ebenfalls in das Projekt integriert wird, können die Zuschüsse auf bis zu 4.200 € steigen.
- Änderungen durch das Solarspitzengesetz: Ab dem 25. Februar 2025 tritt das Solarspitzengesetz in Kraft, das besagt, dass PV-Anlagen ohne Steuerbox nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen dürfen. Die Installation einer Steuerbox ist erforderlich, um die volle Einspeiseleistung nutzen zu können.
2. Wärmepumpen-Förderung im Jahr 2025
Auch die Wärmepumpen-Förderung bietet attraktive Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energien:
- Höhere Förderquoten: Ab 2025 werden Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten für den Einbau von Wärmepumpen gewährt. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Einkommenssituation und weiteren Faktoren ab. Diese Förderung macht den Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien noch attraktiver.
- Fördervoraussetzungen: Wärmepumpen, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden und eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 aufweisen, sind förderfähig. Diese Voraussetzungen sichern, dass die geförderten Systeme auch hohe Effizienz und Nachhaltigkeit bieten.
- Langfristige Planungssicherheit: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat angekündigt, dass die Förderung von Wärmepumpen auch künftig gesichert bleibt, sodass Hausbesitzer, die in diese Technologie investieren, von langfristiger Planungssicherheit profitieren können.
3. Weitere relevante Regelungen und Änderungen
Zusätzlich zu den Förderungen gibt es auch Änderungen in der Gesetzgebung, die für die Planung von Gebäudetechniken von Bedeutung sind:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neu errichteten Gebäude mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien beheizt werden. Für Bestandsgebäude gelten je nach kommunaler Wärmeplanung unterschiedliche Übergangsfristen. Dies bedeutet für Hausbesitzer, dass in den nächsten Jahren eine zunehmende Anpassung an diese Anforderungen erforderlich wird.
- Smart Meter und dynamische Stromtarife: Im Jahr 2025 wird die Nutzung von Smart Metern und dynamischen Stromtarifen immer wichtiger. Diese Entwicklungen ermöglichen es, den Stromverbrauch effizienter zu steuern und von günstigeren Tarifen zu profitieren.
- Solaranlagenpflicht in vier Bundesländern: In 2025 wird die Solarpflicht in mehreren Bundesländern weiter ausgebaut, was dazu beiträgt, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
Fazit
Die Neuerungen in der Förderung und Regulierung von Photovoltaik und Wärmepumpen im Jahr 2025 bieten erhebliche Chancen für private und gewerbliche Investitionen in erneuerbare Energien. Durch attraktive Förderungen und gesetzliche Anpassungen wird der Umstieg auf umweltfreundliche Technologien noch attraktiver und auch langfristig wirtschaftlich sinnvoll. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen, um die besten Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile zu nutzen.