Die Energiewende ist in vollem Gange, und mit den Neuerungen in der Förderung und den regulatorischen Rahmenbedingungen für Photovoltaik (PV)-Anlagen und Wärmepumpen eröffnen sich für Hausbesitzer, Unternehmen und Installateure neue Chancen. Im Jahr 2025 sind zahlreiche Änderungen in der Förderlandschaft sowie bei den gesetzlichen Regelungen zu erwarten. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

1. Photovoltaik (PV)-Förderung im Jahr 2025

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen bleibt auch im Jahr 2025 ein zentrales Thema. Die wichtigsten Förderprogramme umfassen:

  • KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt weiterhin die Installation von Photovoltaikanlagen im Rahmen des Programms 275. Bis zu 18 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 12.500 €, werden bezuschusst. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kWp.
  • Förderprogramme auf kommunaler Ebene: In einigen Städten, wie etwa Mannheim, gibt es zusätzliche Förderungen. Hier können Hausbesitzer bis zu 180 € pro kWp erhalten, mit einer maximalen Förderung von 2.700 € für die Installation einer PV-Anlage. Wenn die Dachbegrünung ebenfalls in das Projekt integriert wird, können die Zuschüsse auf bis zu 4.200 € steigen.
  • Änderungen durch das Solarspitzengesetz: Ab dem 25. Februar 2025 tritt das Solarspitzengesetz in Kraft, das besagt, dass PV-Anlagen ohne Steuerbox nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen dürfen. Die Installation einer Steuerbox ist erforderlich, um die volle Einspeiseleistung nutzen zu können.

2. Wärmepumpen-Förderung im Jahr 2025

Auch die Wärmepumpen-Förderung bietet attraktive Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energien:

  • Höhere Förderquoten: Ab 2025 werden Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten für den Einbau von Wärmepumpen gewährt. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Einkommenssituation und weiteren Faktoren ab. Diese Förderung macht den Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien noch attraktiver.
  • Fördervoraussetzungen: Wärmepumpen, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden und eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 aufweisen, sind förderfähig. Diese Voraussetzungen sichern, dass die geförderten Systeme auch hohe Effizienz und Nachhaltigkeit bieten.
  • Langfristige Planungssicherheit: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat angekündigt, dass die Förderung von Wärmepumpen auch künftig gesichert bleibt, sodass Hausbesitzer, die in diese Technologie investieren, von langfristiger Planungssicherheit profitieren können.

3. Weitere relevante Regelungen und Änderungen

Zusätzlich zu den Förderungen gibt es auch Änderungen in der Gesetzgebung, die für die Planung von Gebäudetechniken von Bedeutung sind:

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neu errichteten Gebäude mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien beheizt werden. Für Bestandsgebäude gelten je nach kommunaler Wärmeplanung unterschiedliche Übergangsfristen. Dies bedeutet für Hausbesitzer, dass in den nächsten Jahren eine zunehmende Anpassung an diese Anforderungen erforderlich wird.
  • Smart Meter und dynamische Stromtarife: Im Jahr 2025 wird die Nutzung von Smart Metern und dynamischen Stromtarifen immer wichtiger. Diese Entwicklungen ermöglichen es, den Stromverbrauch effizienter zu steuern und von günstigeren Tarifen zu profitieren.
  • Solaranlagenpflicht in vier Bundesländern: In 2025 wird die Solarpflicht in mehreren Bundesländern weiter ausgebaut, was dazu beiträgt, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

Fazit

Die Neuerungen in der Förderung und Regulierung von Photovoltaik und Wärmepumpen im Jahr 2025 bieten erhebliche Chancen für private und gewerbliche Investitionen in erneuerbare Energien. Durch attraktive Förderungen und gesetzliche Anpassungen wird der Umstieg auf umweltfreundliche Technologien noch attraktiver und auch langfristig wirtschaftlich sinnvoll. Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Änderungen, um die besten Fördermöglichkeiten und steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Die Sonne hat endlich ihren eigenen Gesetzgeber! Mit dem neuen Solarspitzen-Gesetz sollen nicht nur Netzüberlastungen vermieden, sondern auch die Regeln für die Einspeisung von Solarstrom kräftig angepasst werden. Wer gedacht hat, die Sonne scheint einfach, wie sie will, hat jetzt den Fehler gemacht, der deutschen Bürokratie zu unterschätzen. Die Regierung hat beschlossen: Auch die Sonne muss sich jetzt an Regeln halten.

1. Einspeisebegrenzung – Die Sonne muss jetzt „mitdenken“

Ab dem 25. Februar 2025 dürfen neue Photovoltaikanlagen nur noch 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, solange keine „Steuerbox“ installiert ist. Ja, Sie haben richtig gehört – die Sonne soll sich jetzt bitte an das Stromnetz anpassen! Keine Angst, wenn Sie Ihre PV-Anlage rechtzeitig aufgerüstet haben, dürfen Sie wieder in vollen Zügen einspeisen – aber bis dahin: 60 Prozent – das ist wie beim Fußball, wenn der Schiri einen Elfmeter nur halb zählt.

Warum diese Begrenzung? Nun, die Netzbetreiber wollen verhindern, dass wir an besonders sonnigen Tagen zu viele Sonnenstrahlen ins Netz lassen und es dadurch überlastet wird. Und der Netzbetreiber denkt sicher: „Da haben wir das Problem doch gleich in den Griff bekommen – weniger Sonne, weniger Stress.“ Da könnte man fast glauben, der nächste Schritt sei, Sonnentage per Gesetz zu rationieren, damit das Netz nicht überfordert wird

2. Keine Einspeisevergütung bei Negativstrompreisen – Wenn der Strom günstiger wird als das Frühstück

Bisher gab es für jede eingespeiste Kilowattstunde eine nette Vergütung, egal ob das Netz den Strom gerade brauchte oder nicht. Jetzt hat die Regierung beschlossen: Wenn der Strompreis negativ ist, dann gibt es keine Vergütung mehr! Das bedeutet, wenn zu viel erneuerbare Energie im Markt ist und der Strompreis ins Negative geht – wie im Jahr 2024 bei 457 Stunden – zahlen Sie quasi den Strom, den Sie eingespeist haben. Hier macht ein Batteriespeicher dann mehr Sinn. So wird zumindest der eigene Strom Sinnvoll „angelegt“ und kann so in der Nacht wieder genutzt werden.

3. Erleichterte Direktvermarktung für kleinere Anlagen

Kleinere Anlagenbetreiber, die bisher mit Bürokratie und Formulierungen aus dem 18. Jahrhundert zu kämpfen hatten, können nun die Direktvermarktung von Solarstrom deutlich einfacher angehen. Für Anlagen unter 100 kWp gibt es jetzt einen leichteren Zugang zur Börse, ohne sich durch das dicke Bürokratenbuch kämpfen zu müssen. Wer hätte gedacht, dass es einmal einfacher wird, den eigenen Solarstrom zu verkaufen, als einen Kaffee zu bestellen?

Aber keine Sorge, die Pflicht zur Direktvermarktung entfällt – sie bleibt optional. Sie können es also weiterhin lassen, Ihre überschüssige Energie zu verkaufen, wenn Ihnen der Papierkram zu viel wird. Die Netzbetreiber haben sich vermutlich gedacht: „Warum den Leuten unnötige Bürokratie aufbürden, wenn wir doch schon genug mit den Strompreisschwankungen zu kämpfen haben?“

Fazit:
Das Solarspitzen-Gesetz sorgt für viel Bewegung in der Welt der Solarenergie – und die Regierung hat es geschafft, die Sonne ein bisschen mehr unter Kontrolle zu bekommen. Aber keine Sorge, auch wenn die Netzbetreiber und die Politik den Sonnenstrahlen jetzt etwas mehr Regeln auferlegen, bleibt die Photovoltaik immer noch eine der zuverlässigsten und nachhaltigsten Energien für das Eigenheim und Gewerbe